GBS CIDP PNP
Deutsche Polyneuropathie Selbsthilfe e.V.
Landesverband Sachsen
von Claus Hartmann:
Am 16. März hat im Malzhaus in Plauen das „3.Seminar zum Bundesteilhabegesetz“ (BTHG) stattgefunden.
Gern sind wir der Einladung des Vereins VITAL aus Plauen gefolgt.
Bereits während der vergangenen beiden Seminare haben wir einen guten Überblick über die Inhalte des Gesetzes erhalten. Nun wollten wir uns auf den aktuellen Stand der Anwendung von den Gesetzen zu bringen.
Der Vereinsvorsitzende Steffen Marquardt konnte rund 75 Menschen mit Behinderung, Angehörige, Fachleute in Haupt- und Ehrenamt, sowie weitere interessierte Menschen aus dem Vogtlandkreis begrüßen.
Frau Rechtsanwältin Drummer brachte die Thematik sehr lebensnah und anschaulich näher, so dass dies auch für Laien gut verständlich war.
Zunächst gab es einen Überblick über wichtige Aspekte des Bundesteilhabegesetzes. Anschließend erklärte Frau Drummer Wissenswertes zum Persönlichen Budget und zu den Neuerungen des aktuellen Betreuungsrechtes.
So gibt es seit Anfang 2023 das Ehegattennotvertretungsrecht. Dort heißt es:
„Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können danach füreinander medizinische Entscheidungen treffen und Behandlungsverträge abschließen, wenn ein Ehegatte/eine Ehegattin aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit dazu nicht selbst in der Lage ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Ehegattennotvertretungsrecht trifft nur bestimmte Bereiche und gilt zeitlich eingeschränkt für sechs Monate. Das Vertretungsrecht endet, wenn dessen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, spätestens aber sechs Monate nach dem von dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin bestätigten Datum.“
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen während des Vortrages aber auch in der Pause und nach der Veranstaltung zeigten, dass es bei vielen Themen noch Informationsbedarf gibt und wie sich die Rechtsprechung auf die ganz individuellen Lebenssituationen auswirkt. In den Pausen konnten wir noch interessante Gespräche mit Vertretern anderer Selbsthilfeorganisationen führen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich beim VITAL Verein und bei der Rechtsanwältin Frau Drummer für das Gelingen dieses Nachmittages.
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