GBS CIDP PNP
Deutsche Polyneuropathie Selbsthilfe e.V.
Landesverband Sachsen
Vom Ärztlichen Beirat der Deutschen PolyneuropathieSelbsthilfegruppe:
Liebe Mitglieder der Selbsthilfegruppen, liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,
die Impfungen gegen COVID-19 sind in Deutschland in vollem Gange. Hiermit möchten wir daher auch unsere Information des medizinischen Beirats vom 28.12.2020 aktualisieren. Mittlerweile sind vier Impfstoffe zugelassen:
mRNA-Impfstoffe:
1. Comirnaty (BioNTech/Pfizer)
2. COVID-19-Vaccine (Moderna)
Vektor-Impfstoffe:
3. Vaxzevria (AstraZeneca)
4. COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Die Impfstoffe werden vom RKI hinsichtlich des Schutzes vor Infektion bzw. schweren Krankheitsverläufen grundsätzlich als gleichwertig beurteilt.
Die beiden mRNA-Impfstoffe und der Vektor-basierte Impfstoff von Janssen können in allen Altersgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca empfiehlt die STIKO eine Verwendung für alle Personen im Alter von ≥60 Jahren.
1. Sollte ich mich mit meiner Polyneuropathie impfen lassen?
Ja. Auch für Patienten mit einer Polyneuropathie ist eine COVID-19 - Impfung sinnvoll. Wir empfehlen allen unseren Patienten, die COVID-19- Impfung durchführen zu lassen.
2. Kann ich davon ausgehen, dass die Impfstoffe sicher und wirksam sind?
Ja, weiterhin gilt, dass alle 4 zugelassenen Impfstoffe wie alle Arzneimittel in großen, sogenannten Phase III Studien auf ihre Sicherheit, Verträglichkeit und auf Ihre Wirksamkeit überprüft worden sind. Nur wenn die Wirksamkeit und Sicherheit hinreichend belegt ist, erfolgt die Zulassung durch die Behörden. Daher kann von einer ausreichenden Sicherheit und Wirksamkeit ausgegangen werden. Manchmal treten sehr seltene (z.B. bei jedem 10.000 oder jedem 100.000 Patienten) Nebenwirkungen auf. Solche sehr seltenen Nebenwirkungen werden ebenfalls nach Zulassung überwacht und systematisch gesammelt. Meldungen über solche möglichen Impfnebenwirkungen und Komplikationen bewertet in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Eine seltene Nebenwirkung ist beispielsweise das Auftreten von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien bei Geimpften mit Vaxzevria von AstraZeneca. Da diese Nebenwirkungen vor allem bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet wurden, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) im Regelfall die Impfung mit dem COVID-19- Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca nur für Menschen ≥60 Jahre empfohlen. Prinzipiell können auch unterhalb dieser Altersgrenze „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz“ (RKI) Patienten mit Vaxzevria geimpft werden.
3. Ich leide an einer autoimmun-vermittelten Polyneuropathie (z.B. CIDP, Vaskulitis). Soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Ja. Es bestehen weiterhin keine speziellen Sicherheitsbedenken bei Autoimmunerkrankungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Impfung die Erkrankung verschlimmert wird. Auf der anderen Seite sind bereits mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen eine Corona-Infektion ein Guillain-Barré-Syndrom oder eine Vaskulitis ausgelöst hat bzw. Autoimmunerkrankungen verschlechtert hat. Daher überwiegt eindeutig der Nutzen der Impfung.
4. Ich nehme ein immunsuppressives Medikament, soll ich mich trotzdem impfen lassen?
Ja. Aufgrund des Wirkmechanismus der Impfung geht man davon aus, dass die COVID-19-Impfstoffe auch bei PatientInnen, die ein immunsuppressives Medikament nehmen, sicher sind. Ob der Impfschutz genauso gut ist, kann nicht sicher gesagt werden. Auf Basis der Erfahrung mit anderen Impfstoffen geht man jedoch davon aus, dass der Impfschutz ausreichend gut ist. Für spezielle Aspekte, die bei einzelnen immunsuppressiven oder immunmodulierenden Therapien zu beachten sind (z.B. Abstand der Therapie zur Impfung) sprechen Sie bitte Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
5. Wann werde ich die COVID-19-Impfung erhalten?
Grundsätzlich sollen allen Menschen in Deutschland die Impfung angeboten werden. Aktuell ist aber noch nicht ausreichend Impfstoff vorhanden. Daher hat die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung abgegeben, dass Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko eines schweren Verlaufs der Erkrankung haben, vorrangig geimpft werden. Hierzu zählen: Bewohner*innen von Senioren- und Altenpflegeheimen, Personen ≥80 Jahre, Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen oder in engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin), sowie Pflegepersonal in der Altenpflege. Andere Personengruppen werden den Impfstoff vermutlich erst etwas später angeboten bekommen. In der sog. Coronavirus-Impfverordnung ist festgelegt in welcher Reihenfolge Patienten Anspruch auf die Impfung haben. Eine Polyneuropathie ist hier nicht gesondert aufgeführt, aber zum Beispiel Diabetes mellitus, oder eine rheumatische Erkrankung. Höchste Priorität haben demnach Patienten, die "das 80. Lebensjahr vollendet haben" oder die "in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind". Hohe Priorität, die "das 70. Lebensjahr vollendet haben" oder "bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht (Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation). Erhöhte Priorität, die "das 60. Lebensjahr vollendet haben" oder "bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hierzu zählen unter anderem Adipositas, chronische Nieren- oder Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz oder mit Autoimmunerkrankungen bzw. rheumatischen Erkrankungen. Besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Hausarzt, ob Sie zu einer dieser Gruppen gehören.
6. Ersetzt die Impfung das Tragen eine Maske bzw. die AHA - Regel?
Nein, die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) gelten weiterhin für Alle.
7. Hat die Impfung Nebenwirkungen?
Soweit bisher bekannt ist, können durch die COVID-19-Impfung, ähnlich wie bei jeder anderen Impfung auch, meist lokale Nebenwirkungen auftreten. Diese treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten nur für wenige Tage an. Hierzu können Schmerzen, Rötungen, oder Schwellung an der Einstichstelle gehören oder auch Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Frösteln. Eine genaue Auflistung der Häufigkeit aller bisher bekannten Nebenwirkungen findet sich auf den Webseiten des RKI.
8. Wo kann ich mich über die Impfung informieren?
Informationen bieten zum Beispiel das RKI bzw. die STIKO:
RKI - Impfungen A - Z - COVID-19 und Impfen
Literatur:
Beschluss der STIKO für die Empfehlung der COVID-19- Impfung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung (2021).STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 2. 14. Januar 2021 (online vorab)
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung–CoronaImpfV)
Am 20. August 2024 hat in Plauen der 5. Gesprächskreis der Gruppe Vogtland stattgefunden
Liebe Mitglieder und Gäste,
liebe Leserinnen und Leser,
wir sind mit der jetzigen Ausgabe etwas spät dran, weil andere wichtige Aufgaben einfach Vorrang hatten und wir personell nicht gerade wie eine AG aufgestellt sind.
"Übersäuerung unseres Körpers bei Polyneuropathie und erste Erfahrungen mit dem E-Rezept"
20 Jahre Weltblutspendetag am 14. Juni 2024 - "Wenn Blut fehlt, kann es zu spät sein"
Wir sind umgezogen